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Channel: Kommentare zu: Das Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Datenschutz
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Von: C.

Ich sehe das Spannungsfeld und bin ebenfalls der Meinung, es muss eine sinnvolle Lösung her. Das folgende Zitat: “Aus meiner Sicht wäre es ganz allgemein sinnvoll, Meinungsäußerungen und die...

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Von: Stadler

@C. Gemeint ist damit vom Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze. Das würde bedeuten, dass eine Meinungsäußerung oder Berichterstattung nicht mehr allein deshalb ausgehebelt werden kann, weil in...

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Von: M. Boettcher

Wenn man den Bogen überspannt und weiterhin Gesetze letztlich misbräuchlich für die Unterdrückung eines offenen Disputs nutzt, wird man irgendwann erleben, wie kritische Berichterstattung in die...

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Von: ElGraf

Ich meine mich erinnern zu können, schon vor geraumer Zeit versucht zu haben, den Blogbetreiber darüber aufzuklären, dass § 41 BDSG für Online-Inhalte in der Tat nicht anwendbar ist (a.A. aber grds....

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Von: ElGraf

Im Übrigen fehlen mir in Herrn Feldmanns Abstract Hinweise auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-73/07, das wohl mittlerweile im gleichen Atemzug mit Lindqvist fallen müsste.

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Von: Stadler

@ElGraf: § 57 RStV regelt auch kein wirkliches Medienprivileg zugunsten von Telemedienanbietern. Jedenfalls nicht nach meinem Verständnis. Was notwendig wäre ist ein Gestattungstatbestand der eindeutig...

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Von: ElGraf

@Stadler: Nach meinem Verständnis auch nicht, er liegt aber näher als der § 41 BDSG. Dessen Anwendbarkeit auf Online-Sachverhalte hat der BGH aber grds. gerade nicht verneint, sondern es lediglich...

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